Neu­re­ge­lung gegen „Angst­schnitte” von Bäumen

Wer durch einen fal­len­den Ast ver­letzt wird, muss künf­tig bewei­sen, dass der für den Baum Ver­ant­wort­li­che seine Sorg­falts­pflich­ten ver­letzt hat. Diese Neu­re­ge­lung, über die ORF​.at bereits vor einem Monat berich­tet hat, wurde heute im Natio­nal­rat ein­stim­mig beschlossen.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen: orf​.at/​s​t​o​r​ies