Neuregelung gegen „Angstschnitte” von Bäumen
Wer durch einen fallenden Ast verletzt wird, muss künftig beweisen, dass der für den Baum Verantwortliche seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Diese Neuregelung, über die ORF.at bereits vor einem Monat berichtet hat, wurde heute im Nationalrat einstimmig beschlossen.
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